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   OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14 Rae   

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https://dejure.org/2015,64869
OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14 Rae (https://dejure.org/2015,64869)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.2015 - 15 U 4569/14 Rae (https://dejure.org/2015,64869)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 15 U 4569/14 Rae (https://dejure.org/2015,64869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Aufklärungspflicht eines Rechtsanwaltes bzgl. einer möglichen Rückvergütung bei einer Fondszeichnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 507
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Aus der Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt vom 10.10.2007 (Az. 2 U 96/07; nachfolgend BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07) lässt sich entnehmen, dass dort schon in einem Verfahren im Jahr 2007 zu einer nicht offenbarten Innenprovision beim Vertrieb eines Medienfonds durch eine Bank vorgetragen wurde.

    3.2 Soweit sich aus der BGH-Entscheidung vom 20.01.2009 (abgedruckt in der NJW 2009, 1416) in rechtlicher wie in tatsächlicher Hinsicht weitergehende Anhaltspunkte für die Rückvergütungsproblematik beim Vertrieb von Anlagefonds durch Banken ergeben (Ausdehnung der Mitteilungspflicht über den Anwendungsbereich des WpHG hinaus; Existenz von Rückvergütungsvereinbarungen mit den Vertriebsgesellschaften), führt dies nicht zur Haftung der Beklagten.

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 218/06

    Verpflichtung des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    3.4 Auch der Hinweis der Klägerin auf den Beitrag von Veil (LMK 2007, 237162) zur Entscheidung des BGH vom 22.03.2007 (Az. III ZR 218/06) vermag eine Pflichtverletzung der Beklagten nicht zu begründen.

    3.5 Das Urteil des BGH vom 22.03.2007 (III ZR 218/06) betraf einen (freien, unentgeltlich tätigen) Anlagevermittler, keine Bank.

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2013 - 17 U 15/13

    Schadenersatzbegehren wegen Schlechterfüllung der anwaltlichen

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Einen Rechtsanwalt traf bis Januar 2008 ohne besondere Anhaltspunkte keine vertragliche Pflicht, in einem Prozess des Anlegers, seines Mandanten, gegen eine Volksbank wegen des Erwerbs eines Filmfonds den ihm vom Mandanten geschilderten Sachverhalt des Fondserwerbs in Richtung auf eine mögliche Rückvergütung/Kickback der Volksbank im Zusammenhang mit der Fondszeichnung weiter aufzuklären (wie OLG Düsseldorf, Urt. vom 08.11.2013, 17 U 15/13 - nicht veröffentlicht).

    (2) Der Prospekt (Auszug in Anlage K 26) gab dem Rechtsanwalts keinen Hinweis darauf, dass für die Vermittlung des Filmfonds (auch) der im Erstprozess verklagten Volksbank eine Rückvergütung zufließen sollte oder dass eine solche Provisionspraxis für diesen Fonds besteht (OLG Düsseldorf 17 U 15/13, Anlage 21).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Geht es um die Behauptung einer Tatsache, von der die darlegungspflichtige Partei keine Kenntnis haben kann, lässt die Rechtsprechung allerdings teilweise auch den Vortrag einer bloßen Vermutung zu (BGH NJW-RR 1988, 1529); teilweise wird aber auch in solchen Fällen das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte verlangt (BGH NJW 1995, 2111).
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 2514/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen BGH-Rspr zur Bankenhaftung für

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Gerade bei der Beratung durch Banken geht der BGH - im Gegensatz zur Anlageempfehlung des ebenfalls unentgeltlich tätigen freien Anlagevermittlers - von einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Kunden aus, der auf die Neutralität "seiner" Bank vertrauen durfte (BVerfG NJW 2012, 443).
  • BGH, 29.03.1983 - VI ZR 172/81

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts im Verfahren vor den Arbeitsgerichten

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Allerdings ist auch anerkannt, dass der Rechtsanwalt einfache Ermittlungsmöglichkeiten nutzen muss, was ausnahmsweise auch eine Nachfrage beim Prozessgegner umfassen kann (BGH NJW 1983, 1665).
  • BGH, 15.01.1985 - VI ZR 65/83

    Vertragliche Sorgfaltspflicht - Anwaltliche Sorgfaltspflicht -

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Dazu muss der Anwalt die ihm vorgelegten Unterlagen genau überprüfen und lesen (BGH NJW 1985, 1154), dagegen endet die Pflicht des Anwalts zur Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich dort, wo auch die Kenntnis des Mandanten endet (Vollkommer/Greger/Heinemann, a. a. O., § 10 Rdnr. 27).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Geht es um die Behauptung einer Tatsache, von der die darlegungspflichtige Partei keine Kenntnis haben kann, lässt die Rechtsprechung allerdings teilweise auch den Vortrag einer bloßen Vermutung zu (BGH NJW-RR 1988, 1529); teilweise wird aber auch in solchen Fällen das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte verlangt (BGH NJW 1995, 2111).
  • BGH, 21.11.1960 - III ZR 160/59

    Umfang der Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Vollstreckungsaufträgen -

    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Hat der Rechtsanwalt Zweifel an der Vollständigkeit des ihm unterbereiteten Sachverhalts, kann ihn auch die Pflicht treffen, die Informationen, die er für eine richtige und umfassende Beratung braucht, zu schaffen und zu ergänzen (BGH NJW 1961, 601).
  • OLG Naumburg, 10.10.2007 - 2 U 96/07
    Auszug aus OLG München, 23.12.2015 - 15 U 4569/14
    Aus der Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt vom 10.10.2007 (Az. 2 U 96/07; nachfolgend BGH, Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07) lässt sich entnehmen, dass dort schon in einem Verfahren im Jahr 2007 zu einer nicht offenbarten Innenprovision beim Vertrieb eines Medienfonds durch eine Bank vorgetragen wurde.
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 29.07.2014 - II ZR 353/12

    Zur Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank

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